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Brasilien-Journal
Auswanderer-Infos:

 
 

Bezüglich Aufenthaltsgemehmigungen ist Brasilien sehr großzügig. Tropisches Klima, faszinierende Landschaften, freundliche sympathische Menschen, gute wirtschaftliche Aussichten und ein demokratisches System machen Brasilien als Wohn- und Arbeitsland zudem sehr attraktiv.

Einreisebestimmungen

Touristen können ohne Visum mit ihrem noch mindestens 6 Monate gültigen Reisepass einreisen. Die Aufenthaltsdauer beträgt 90 Tage, danach ist bei der Policia Federal für etwa 8,–Euro eine Verlängerung um weitere 90 Tage möglich. Wer danach nicht ausreist, kann mit Strafen von etwa 3 Euro pro überzogenem Tag rechnen.

Um in Brasilien zu leben braucht man
a) eine Aufenthaltsgenehmigung - und kann aufgrund dessen dann eine Arbeitsgenehmigung erhalten oder aber
b) man bemüht sich um eine zeitlich begrenzte Arbeitsgenehmigung und kann dann eine ebenfalls zeitlich begrenzte Aufenthaltsgenehmigung erhalten.


Aufenthaltsgenehmigung

Um eine Aufenthaltsgenehmigung für Brasilien zu erhalten gibt es verschiedene Möglichkeiten:

1. Alterwohnsitz

Rentner können bei nachgewiesenem Einkommen von mindestens US$ 2.000,- pro Monat ein Dauervisum beantragen. Zusätzlich können bis zu zwei Familien-Angehörige in Form der Familienzusammenführung für das Visum einen Antrag mit einreichen. Bei jeder weiteren Person sind weitere 1.000,- US$ pro Monat als Nachweis zu erbringen. Was das Alter von Rentnern betrifft, gibt es keinerlei Grenze mehr; wichtig ist der alleinige Rentennachweis, der bei mindestens 2.000,- Dollar liegen muss.

2. Familienzusammenführung

Ab dem Zeitpunkt der Heirat mit einem/r Brasilianer/in bzw. dem Einreichen bei der Policia Federal, bekommt der Ausländer/in eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung (Protocol), welche ihm sofort erlaubt, legal im Land zu leben. Es dauert dann in der Praxis etwa 1 - 2 Jahre bis es zur endgültigen Aufenthaltsgenehmigung (Permanencia) kommt. In diesem Zeitraum wird die Policia Federal zumindest einmal kontrollieren, ob es nicht um eine Scheinehe handelt.

Einfacher und schneller bekommt man die Daueraufenthaltsgenehmigung wenn man diese direkt nach der Heirat schon in Deutschland, Österreich oder der Schweiz beim zuständigen brasilianischen Konsulat beantragt. Die Bearbeitungszeit beträgt dann nur etwa 4 Wochen.

Auch Eltern (gleich welcher Nation), deren Kind auf brasilianischen Boden zur Welt kommt, können durch die Tatsache das das Kind in Brasilien zur Welt gekommen ist einen Antrag einreichen um die Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen.

 


 

3. Investieren in Brasilien

Investoren können für sich und ihre Familie eine befristete Aufenthaltsgenehmigung bekommen. Jede natürliche Person kann ab einer Investitionssumme von 50.000 US-Dollar eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung beantragen. Dabei muss unter anderem ein Investitionsplan vorgelegt werden, der nach 5 Jahren überprüft wird. Die Dauer bis zum Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung nimmt je nach Vorbereitungszeit und Art der Investition (Unternehmung) etwa 6 Monate in Anspruch. Der bürokratische Aufwand ist nicht zu unterschätzen.

Doing Business in Brazil

Folgende Vorgehensweise ist empfehlenswert:

- Kauf oder Mieten eines Büros für den Firmensitz
- Gründung einer Firma (Ltda. - Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
- Bestellung des Geschäftsführers (Brasilianer oder Ausländer mit fixem Wohnsitz in Brasilien)
- Eröffnung eines Firmenkontos
- Anmeldung bei der Zentralbank (RDE-IDE-Nummer)
- Überweisung der Investitionssumme (mind. 50.000 US$)
- Zentral-Bank-Registrierung des Auslandskapitals als Investitionssumme
- Genaue Beschreibung des Businessplans (Firmenaktivität/Beschäftsbereiche, Anzahl der Mitarbeiter, Geschäftsführer, etc.)
- Einreichen beim Arbeitsministerium

Nach ca. 1 Monat wird theoretisch die Arbeitsgenehmigung vom Arbeitsministerium erteilt. In der Regel müssen aber bestimmte Dokumente oder Beglaubigungen der Dokumente nachgereicht werden. Dadurch verzögert sich der Prozess leicht um einige Wochen. Nachdem die Arbeitsgenehmigung erteilt wurde, kann der Antragsteller das Dauervisum beantragen. Achtung: die Antragstellung muss im brasilianischen Konsulat des eigenen Heimatlandes erfolgen.

Im Anschluss reist der Antragsteller wieder nach Brasilien ein und mit diesem Einreise-Datum laufen die ersten 5 Jahre des zuvor genehmigten Visums. Nach erfolgter Einreise muss sich der Antragsteller bei der zuständigen Bundespolizei (Policia-Federal) melden um dort die Aufenthaltsgenehmigung abzuschließen.
Der Antragsteller wird vorläufig ein Protokoll bekommen, bis seine RNE (Registro Nacional de Estrangeiro - Ausweisskarte) fertig ist.



 

 



 

 

4. Befristete Aufenthaltsgenehmigungen

Neben Facharbeitskräften oder Führungskräften können auch Studenten, Journalisten, Bordpersonal von Schiffen und Missionare eine befristete Aufenthaltsgenehmigung erhalten oder für Freiwilligenarbeit. Die Partnerorganisationen vor Ort helfen in diesem Fall weiter.

Bedeutung der portugiesischen Sprache

Kenntnisse der portugiesischen Sprache sind für einen längeren Aufenthalt unerlässlich. Aufbau und Pflege von Privat- und Geschäftsbeziehungen in Brasilien sind ohne Portugiesisch nicht eigentlich möglich. Es lohnt sich daher ein Blick auf diese Sprache oder ein Sprachkurs.

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Weiterführende Informationen

Die Publikationen und Quellen zu Brasilien sind vielfältig und variieren qualitativ sehr stark. Unter Links & Infos finden Sie daher eine Auswahl, die neben den "usual supects", wie etwa die Botschaften oder Kammern, auch andere Portale und Quellen zur eigenständigen Recherche aufweist. Unsere Linksammlung und die Literaturhinweise werden regelmäßig aktualisiert.

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