Bezüglich Aufenthaltsgemehmigungen
ist Brasilien sehr großzügig. Tropisches Klima, faszinierende
Landschaften, freundliche sympathische Menschen, gute wirtschaftliche
Aussichten und ein demokratisches System machen Brasilien als Wohn- und
Arbeitsland zudem sehr attraktiv.
Einreisebestimmungen
Touristen können ohne Visum mit ihrem noch mindestens 6 Monate gültigen
Reisepass einreisen. Die Aufenthaltsdauer beträgt 90 Tage, danach
ist bei der Policia Federal für etwa 8,Euro eine Verlängerung
um weitere 90 Tage möglich. Wer danach nicht ausreist, kann mit Strafen
von etwa 3 Euro pro überzogenem Tag rechnen.
Um in Brasilien zu leben braucht man
a) eine Aufenthaltsgenehmigung - und kann aufgrund dessen dann eine Arbeitsgenehmigung
erhalten oder aber
b) man bemüht sich um eine zeitlich begrenzte Arbeitsgenehmigung
und kann dann eine ebenfalls zeitlich begrenzte Aufenthaltsgenehmigung
erhalten.
Aufenthaltsgenehmigung
Um eine Aufenthaltsgenehmigung für Brasilien
zu erhalten gibt es verschiedene Möglichkeiten:
1. Alterwohnsitz
Rentner können bei nachgewiesenem Einkommen von mindestens US$ 2.000,-
pro Monat ein Dauervisum beantragen. Zusätzlich können bis zu
zwei Familien-Angehörige in Form der Familienzusammenführung
für das Visum einen Antrag mit einreichen. Bei jeder weiteren Person
sind weitere 1.000,- US$ pro Monat als Nachweis zu erbringen. Was das
Alter von Rentnern betrifft, gibt es keinerlei Grenze mehr; wichtig ist
der alleinige Rentennachweis, der bei mindestens 2.000,- Dollar liegen
muss.
2. Familienzusammenführung
Ab dem Zeitpunkt der Heirat mit einem/r Brasilianer/in bzw. dem Einreichen
bei der Policia Federal, bekommt der Ausländer/in eine vorläufige
Aufenthaltsgenehmigung (Protocol), welche ihm sofort erlaubt, legal im
Land zu leben. Es dauert dann in der Praxis etwa 1 - 2 Jahre bis es zur
endgültigen Aufenthaltsgenehmigung (Permanencia) kommt. In diesem
Zeitraum wird die Policia Federal zumindest einmal kontrollieren, ob es
nicht um eine Scheinehe handelt.
Einfacher und schneller bekommt man die Daueraufenthaltsgenehmigung
wenn man diese direkt nach der Heirat schon in Deutschland, Österreich
oder der Schweiz beim zuständigen brasilianischen Konsulat beantragt.
Die Bearbeitungszeit beträgt dann nur etwa 4 Wochen.
Auch Eltern (gleich welcher Nation), deren Kind auf
brasilianischen Boden zur Welt kommt, können durch die Tatsache das
das Kind in Brasilien zur Welt gekommen ist einen Antrag einreichen um
die Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen.
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3. Investieren in Brasilien
Investoren können für sich und ihre Familie eine befristete
Aufenthaltsgenehmigung bekommen. Jede natürliche Person kann ab einer
Investitionssumme von 50.000 US-Dollar eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung
beantragen. Dabei muss unter anderem ein Investitionsplan vorgelegt werden,
der nach 5 Jahren überprüft wird. Die Dauer bis zum Erhalt der
Aufenthaltsgenehmigung nimmt je nach Vorbereitungszeit und Art der Investition
(Unternehmung) etwa 6 Monate in Anspruch. Der bürokratische Aufwand
ist nicht zu unterschätzen.

Folgende Vorgehensweise ist empfehlenswert:
- Kauf oder Mieten eines Büros für den Firmensitz
- Gründung einer Firma (Ltda. - Gesellschaft mit beschränkter
Haftung)
- Bestellung des Geschäftsführers (Brasilianer oder Ausländer
mit fixem Wohnsitz in Brasilien)
- Eröffnung eines Firmenkontos
- Anmeldung bei der Zentralbank (RDE-IDE-Nummer)
- Überweisung der Investitionssumme (mind. 50.000 US$)
- Zentral-Bank-Registrierung des Auslandskapitals als Investitionssumme
- Genaue Beschreibung des Businessplans (Firmenaktivität/Beschäftsbereiche,
Anzahl der Mitarbeiter, Geschäftsführer, etc.)
- Einreichen beim Arbeitsministerium
Nach ca. 1 Monat wird theoretisch die Arbeitsgenehmigung
vom Arbeitsministerium erteilt. In der Regel müssen aber bestimmte
Dokumente oder Beglaubigungen der Dokumente nachgereicht werden. Dadurch
verzögert sich der Prozess leicht um einige Wochen. Nachdem die Arbeitsgenehmigung
erteilt wurde, kann der Antragsteller das Dauervisum beantragen. Achtung:
die Antragstellung muss im brasilianischen Konsulat des eigenen Heimatlandes
erfolgen.
Im Anschluss reist der Antragsteller wieder nach Brasilien
ein und mit diesem Einreise-Datum laufen die ersten 5 Jahre des zuvor
genehmigten Visums. Nach erfolgter Einreise muss sich der Antragsteller
bei der zuständigen Bundespolizei (Policia-Federal) melden um dort
die Aufenthaltsgenehmigung abzuschließen.
Der Antragsteller wird vorläufig ein Protokoll bekommen, bis seine
RNE (Registro Nacional de Estrangeiro - Ausweisskarte) fertig ist.
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4. Befristete Aufenthaltsgenehmigungen
Neben Facharbeitskräften oder Führungskräften
können auch Studenten, Journalisten, Bordpersonal von Schiffen und
Missionare eine befristete Aufenthaltsgenehmigung erhalten oder für
Freiwilligenarbeit.
Die Partnerorganisationen vor Ort helfen in diesem Fall weiter.
Bedeutung
der portugiesischen Sprache
Kenntnisse der portugiesischen Sprache sind für einen längeren
Aufenthalt unerlässlich. Aufbau und Pflege von Privat- und Geschäftsbeziehungen
in Brasilien sind ohne Portugiesisch nicht eigentlich möglich. Es
lohnt sich daher ein Blick auf diese Sprache
oder ein Sprachkurs.
Weiterführende
Informationen
Die Publikationen und Quellen zu Brasilien sind
vielfältig und variieren qualitativ sehr stark. Unter Links
& Infos finden Sie daher eine
Auswahl, die neben den "usual supects", wie etwa die Botschaften
oder Kammern, auch andere Portale und Quellen zur eigenständigen
Recherche aufweist. Unsere Linksammlung und die Literaturhinweise werden
regelmäßig aktualisiert.

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